FAQ – häufig gestellte Fragen

Allgemein

Grundsätzlich muss für jedes Projekt ein Finanzierungsplan mit erstellt werden. Falls die Finanzierung nur mit mehreren Geldgebern gesichert werden kann, können auch mehrere z.B. Stiftungen das beworbene Projekt unterstützen.
Zunächst kann für jedes Projekt ein Antrag gestellt werden. Die zur Durchführung eines Projektes benötigen Mittel und deren Höhe ist eher bedeutungslos. Wichtig ist immer nur, dass das Projekt selbst überzeugt und aus diesem Grunde als förderungswürdig einzustufen ist.
Eine Unterstützung ist nur dann möglich, wenn der beantragende Gewährsträger mit seiner Bezeichnung und seinem Wohnsitz bekannt ist.

Antragsstellung

Mit Hilfe des auf unserer Internetseite vorhandenen Formulars kann das zu fördernde Projekt in groben Zügen vorgestellt und nach einer möglichen Unterstützung gefragt werden. Auf das Beifügen von Unterlagen ist zunächst zu verzichten. Wenn unsere Stiftung die Möglichkeit einer Beteiligung sieht, werden von uns die benötigten Unterlagen abgefordert. Dadurch soll dem Nachhaltigkeitsgedanken Raum gegeben werden, um eine unnütze Papiererzeugung zu vermeiden. Es ist stets zu bedenken, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung beantragter Fördermittel gibt.
Auf unserer Webseite ist ein Formular vorhanden, dass von jedem Antragsteller genutzt werden sollte. Die auf dieser Seite gegebenen Hinweise bitten wir zu beachten. Nur wenn der von dem Antrag gewonnene Eindruck positiv ist, werden wir weitere Unterlagen anfordern. Ansonsten müssen wir dann einen ablehnenden Bescheid erteilen. Auf die Beantragungshinweise wird verwiesen.

Antragsunterlagen

Das Stellen eines Förderantrages macht ja nur dann Sinn, wenn ein Projekt in seinen Grundzügen erstellt und damit auch durchgerechnet wurde. Auf der Basis einer vagen Idee ist keine Förderung möglich.
Anträge werden in der Regel nicht von minderjährigen Personen gestellt. Antragssteller dürften für minderjährige Personen deren Erziehungsberechtigte oder der Gewährsträger sein, die diese Projekte begleitet, überwacht und die Mittelverwendung nachweist.
Selbstverständlich muss bei Beendigung eines Projektes durch den Begünstigten / Gewährsträger die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Mittel nachgewiesen werden. Unsere Stiftung hat ja auch eine Nachweispflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidenten in Detmold.
Dies geschieht in zweckmäßiger Weise durch die Vorlage von Zeugnissen, Urkunden, Rechnungen oder anderen Dokumenten, die die erfolgreiche Durchführung der Förderung belegen.